21.02.2018
Wieviel kann ein Wolf den Steuerzahler kosten?
In seiner Medienmitteilung vom 19. Februar 2018 zieht die kantonale Dienststelle für Jagd und Fischerei Bilanz über die Wolfsentwicklung im Jahr 2017. Der Verein Lebensraum Wallis ohne Grossraubtiere sieht sich in seinen bisherigen Äusserungen bestätigt, wonach die Bewirtschaftung der Wölfe finanziell sowohl für die Nutztierhalter wie auch für die öffentliche Hand zu einem Desaster ausarten. Hat die Wildhut im Kanton Wallis gemäss offiziellen Angaben im Jahr 2015 noch 3000 Arbeitsstunden für die Wölfe investiert ist dieser Aufwand im Jahr 2017 auf 4584 Arbeitsstunden angewachsen. Die Anzahl der Wölfe ist in der gleichen Zeitspanne relativ stabil geblieben. Die Kosten alleine für die Arbeit der Wildhut beläuft sich dabei locker auf eine halbe Million Schweizer Franken.
Lohnen sich die jährlichen Kosten von 150 000.– für einen Wolf?
Weil die verschiedenen Bundesstellen ihren Aufwand für die gesamte Bewirtschaftung der Grossraubtiere soweit als möglich verheimlichen und über verschiedene Kanäle abrechnen, bleiben die effektiven Ausgaben weiter im Dunkeln. Der Verein Lebensraum Wallis ohne Grossraubtiere schätzt den gesamten Aufwand der öffentlichen Hand, bestehend aus der Arbeit der Wildhut, der Administration der Dienststellen, dem Monitoring, der Forschung, der aktiven Förderung, der Herdenschutzmassnahmen und der Entschädigung der Nutztiere, für jeden in der Schweiz lebenden Wolf auf ca. Fr. 150‘000.-. Die jetzt veröffentlichen Zahlen der Dienststelle für Jagd und Fischerei des Kantons Wallis verdeutlichen, dass sich die Kostenspirale weiter unkontrolliert nach oben dreht. Dieser Kostenaufwand ist für den Steuerzahler, die betroffene Bevölkerung, die Landwirtschaft, den Tourismus und die Jagd nicht weiter tragbar.
Die Änderung des Jagdgesetzes muss Antworten liefern
Die Anpassung des Jagdgesetzes wird aktuell in National- und Ständerat behandelt. Der Verein fordert deshalb nicht nur den Austritt aus der Berner Konvention sondern verlangt auch zusätzlich zu der im Jagdgesetz vorgesehenen Regulierung von Wölfen eine Entflechtung der bisherigen Aufgaben. Die Kantone sollen in die Verantwortung gezogen werden und eigenständig, ohne den bisherigen bürokratischen Aufwand, das Dossier an die Hand nehmen. Der Verein verlangt in seinem erarbeiteten Grossraubtierkonzept, die Aufhebung aller bisherigen Bundeskonzepte und die Delegierung der Aufgaben an die Kantone. Diese sollen die Möglichkeit erhalten im Siedlungsgebiet eine Nulltoleranz für alle Grossraubtiere einzuführen. Wird diese Forderung im Jagdgesetz aufgenommen, kann zusätzlich zur Verbesserung der Sicherheit der Bevölkerung auch der finanzielle und personelle Aufwand im Bereich des Monitorings und des Herdenschutzes massiv heruntergefahren werden. Der Verein Lebensraum Wallis ohne Grossraubtiere hält fest, dass in den letzten Jahren die Mehrzahl der Nutztierrisse im Siedlungsgebiet zu verzeichnen war. Ein beträchtlicher Anteil der Kosten der Herdenschutzmassnahmen und des personellen Aufwandes fallen deshalb heute im Siedlungsgebiet an.
Unabhängige Untersuchung wird vorbereitet
Obwohl in unseren Nachbarländern Deutschland, Frankreich und Italien das Thema der Hybriden an vorderster Front diskutiert wird, weigert sich das BAFU weiterhin standhaft eine solche Untersuchung in der Schweiz einzuleiten und durchzuführen. Eine entsprechende schriftliche Antwort hat das BAFU dem Verein Lebensraum Schweiz ohne Grossraubtiere mitgeteilt. Der Verein ist jetzt in Vorbereitung, eine solche Untersuchung mit unabhängigen europäischen Fachexperten durchzuführen.
Lalden, 21. Februar 2018
Lebensraum Wallis ohne Grossraubtiere
Kontakt
«Wir setzen uns ein für einen Wohn- und Lebensraum
ohne Grossraubtiere Wolf, Bär und Luchs.»
Addresse:
Verein
Lebensraum Wallis ohne Grossraubtiere
3931 Lalden
Wallis / Schweiz
E-Mail:
info@lebensraumraumwallis.ch
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