Quelle: WB / Leserbrief 6. Mai 2016
Notstand anwenden wegen Versagen des Staatsrates
Der Verein Lebensraum Wallis ohne Grossraubtiere ist enttäuscht und verärgert über das vom Staatsrat vorgestellte Herdenschutzkonzept. Enttäuscht, weil absolut keine neuen Erkenntnisse vorliegen, und verärgert darüber, dass das vorgestellte Konzept vor allem den internen Abläufen dient, von eigenen Unzulänglichkeiten in den Dienststellen ablenkt und die Direktbetroffenen aus diesem Konzept überhaupt keinen Nutzen ziehen können. Aus Sicht des Vereins ist es bedenklich, Fakten und Vorgaben zusammenzutragen und diese dann als Herdenschutzkonzept zu verkaufen. Der Staatsrat und die betroffenen Dienststellen müssen zur Kenntnis nehmen, dass das Fass am Überlaufen ist. Die jetzt aktuell betroffene Augstbordregion will Lösungen und nicht unbrauchbare Konzepte. Eine sofortige übergeordnete Umsetzung der Schafalp planung durch den Kanton unter Berücksichtigung der landwirtschaftlichen, raumplanerischen, sicherheitstechnischen, wirtschaftlichen und touristischen Aspekte wäre eine solche Kantonsstrategie. Der Verein bietet die momentan einzige brauchbare Lösung an: Die Anwendung von Artikel 17 des Schweizerischen Strafgesetzbuches StGB. Wie der Verein über eine Medienmitteilung bereits informiert hat, ist ein Notstand gemäss Artikel 17 gegeben, wenn ein Grossraubtier eine Nutztierherde oder ein Einzeltier angreift oder bedroht. In diesem Fall kann das Grossraubtier entfernt werden und der erfolgte Abschuss bleibt straffrei. Der Verein wird an seiner GV vom 12. Mai 2016 über dieses und weitere Themen informieren. Verein Lebensraum Wallis ohne Grossraubtiere
Kontakt
«Wir setzen uns ein für einen Wohn- und Lebensraum
ohne Grossraubtiere Wolf, Bär und Luchs.»
Addresse:
Verein
Lebensraum Wallis ohne Grossraubtiere
3931 Lalden
Wallis / Schweiz
E-Mail:
info@lebensraumraumwallis.ch
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