28.08.2020
Werbung und Jagdgesetz
«Das aktuell gültige Jagdgesetz ist gut und braucht keine Revision» – dies die Argumentation von Fauna-VS, Grünen und Tierschützern. Da stellt sich die Frage, ob sie vergessen haben, wer in den letzten Jahren das alte Jagdgesetz als unbrauchbar erklärt hat und eine Neufassung forderte?
Die Präsidentin von Fauna VS erklärt, dass das Parlament es leider verpasst habe, im neuen Gesetz mehr finanzielle Mittel für die Bauern zu verankern und mehr Gelder für den Herdenschutz zu sprechen. Sie spricht von einer zusätzlichen Erschwernis für die Bergbauern. Da frage ich mich, woher dieser Sinneswandel kommt?
Bis vor Kurzem sorgten die Direktzahlungen sowie Sömmerungsbeiträge der Schafbetriebe im Nebenerwerb für Bauchschmerzen bei diesen Organisationen. Auf einmal wird der finanzielle und körperliche Mehraufwand der Kleintierhalter im Sömmerungsgebiet anerkannt und es werden mehr Mittel gefordert. Dies ist leider ein schlechter Werbeslogan und stimmt keinen dazu um, ein Nein in die Urne zu legen. All die Vorwürfe und Schuldzuweisungen der letzten Jahre sind nicht vergessen. Wenn sie meinen, mit solchen Aussagen Pluspunkte beim Tierhalter im Berggebiet zu holen, haben sie die Rechnung ohne den Wirt gemacht.
Was die Biodiversität und den Erhalt der Berggebiete angeht, stellt sich die Frage, wer hat all die Jahre mehr dazu beigetragen, die Landwirtschaft im Berggebiet oder der Wolf, welcher bis 1995 verschwunden war? Ich stimme mit Überzeugung Ja zum fortschrittlichen Jagdgesetz und vertraue dem Bundesrat und der Mehrheit des Parlaments, welche dieses Jagdgesetz ausgearbeitet haben.
Daniel Steiner, Niedergampel
veröffentlicht im Walliser Boten 28.08.2020
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